Welche Unterlagen brauche ich für eine Taufe?
Um Ihr Kind oder sich selbst für die Taufe anzumelden, benötigen wir die Geburtsurkunde.
Sollte Ihnen die Geburtsurkunde abhanden gekommen sein, können Sie bei Ihrem zuständigen Standesamt Ersatz beantragen.
Welche Unterlagen brauche ich für das Patenamt?
Wenn Sie Mitglied einer unserer sechs Kirchengemeinden sind, liegen uns bereits alle notwendigen Daten vor.
Gehören Sie zu einer anderen Kirchengemeinde — in der Regel ist das die Kirchengemeinde Ihres Wohnortes —, benötigen wir eine sogenannte „Patenbescheinigung“ (gelegentlich auch Dimissoriale oder Entlassschein genannt). Diese beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Gemeindebüro.
Sie können uns die Bescheinigung schriftlich oder digital einreichen, entweder per E-Mail oder über das Anmeldeformular.
Kann ich ein Patenamt übernehmen?
Wenn Sie ein offizielles Patenamt übernehmen möchten, müssen Sie getauft und Mitglied einer anerkannten christlichen Kirche sein. Das regelt das Kirchenrecht; eine Ausnahme ist leider nicht möglich.
Eine Konfirmation — oder Kommunion und Firmung beziehungsweise Vergleichbares — ist keine zwingende Voraussetzung.
Eine Taufzeugenschaft Einzelner gibt es bei uns nicht. Wenn Sie die Voraussetzungen für das offizielle Patenamt nicht erfüllen, dem Täufling aber sehr verbunden sind, können wir Sie in den Ablauf der Taufe einbeziehen.
Taufe samstags oder sonntags?
Samstags haben Sie in der Regel die Möglichkeit, sich eine Uhrzeit auszusuchen. Die Feier findet dann als Taufgottesdienst statt, der sich ausschließlich auf die Taufe bezieht und in der Regel nur die von Ihnen eingeladene Taufgesellschaft versammelt.
Sonntags taufen wir in der Regel im Gemeindegottesdienst.
Hinweis: Gottesdienste sind immer öffentliche Veranstaltungen. Sie müssen bekanntgemacht und für alle zugänglich sein.
Wann in Ihrer Gemeinde getauft wird, ist unterschiedlich geregelt. Fragen Sie im Gemeindebüro nach oder tragen Sie Ihren Wunschtermin einfach in die Anmeldung ein — wir melden uns dann bei Ihnen.
Musik zur Taufe
Feiern wir den Gottesdienst ausschließlich zum Anlass der Taufe, ist es üblich geworden, Musikstücke über die Anlage der Kirche abzuspielen, zum Beispiel von einem Mobiltelefon. In der Regel sucht die Tauffamilie fünf bis sieben Stücke aus, die dem festlichen Anlass angemessen sind. Grundsätzlich gibt es bei der Auswahl keine Einschränkungen — der Schwerpunkt liegt auf Musik, die Ihnen wichtig ist.
Alternativ bemühen wir uns gerne um eine Organistin oder einen Organisten für Ihre Taufe. An der Orgel oder am E-Piano wird dann die Taufgemeinde beim Gesang begleitet.
Fürbitten
Fürbitten sind ein besonderes Element in Tauf- und Traugottesdiensten. In der Regel wählen die Taufeltern, die Pat:innen, das Traupaar oder die Trauzeug:innen die Texte aus. Es empfiehlt sich, höchstens fünf bis sieben Fürbitten vorzubereiten. Bei sieben Fürbitten sollte jede nicht länger als ein kurzer Satz sein.
Gerne können von Ihnen ausgewählte Personen die Fürbitten im Gottesdienst vortragen — Trauzeug:innen, Pat:innen, Eltern, Großeltern, Verwandte oder Freunde.
In Fürbitten bringen wir vor Gott, was wir selbst nicht leisten können. So bitten wir etwa um Glück und Gesundheit, Frieden, Liebe und gute Menschen im Leben des Täuflings oder des Brautpaares. Wir bitten für die Schöpfung, in der wir leben und die zunehmend unter menschlichem Einfluss leidet. Auch für Verstorbene oder für Menschen, die an diesem besonderen Tag nicht anwesend sein können, bitten wir Gott. Und schließlich für uns und unser Leben.
Wo kann ich meine Taufe oder Trauung feiern?
In den Kirchen und Gemeindehäusern unserer sechs Gemeinden. Welche Orte in Ihrer Gemeinde infrage kommen, sehen Sie direkt im Anmeldeformular — wählen Sie dort Ihre Gemeinde aus, und die zugehörigen Orte erscheinen.
Taufen und Trauungen finden auch regelmäßig in der kleinen Klausenbergkapelle in Abenheim statt. Die Kapelle wird von Ihnen bei der katholischen Kirchengemeinde Abenheim angemietet. Die Kollekte Ihres Tauf- oder Traugottesdienstes wird dann zweckgebunden für die Instandhaltung der Kapelle gesammelt.
Aber auch ganz andere Möglichkeiten sind denkbar — auf dem Weingut, im Weinberg, im Garten. Tragen Sie Ihren Wunsch einfach in das Feld „anderer Ort“ der Anmeldung ein, dann sprechen wir darüber.
Grundsätzlich gilt für den Ort der kirchlichen Feier: Er muss öffentlich zugänglich und dem gottesdienstlichen Anlass angemessen sein.
Welche Unterlagen benötige ich für eine Trauung?
Wenn mindestens eine Partnerin oder ein Partner Mitglied einer unserer sechs Kirchengemeinden ist, benötigen wir bis zum Tag der Trauung lediglich den Nachweis über die standesamtliche Eheschließung.
Wenn mindestens eine Partnerin oder ein Partner Mitglied einer anderen anerkannten christlichen Kirche ist, benötigen wir darüber eine Bestätigung des örtlichen Gemeindebüros.
Wir vollziehen Trauungen ausschließlich evangelisch oder mit ökumenischer Beteiligung.
Sind alle Paare eingeladen?
Ja. Alle Menschen, gleich welchem Geschlecht sie sich zuordnen, sind bei uns herzlich eingeladen, ihre Trauung anzumelden.
Wie läuft das Traugespräch ab?
Die meisten Paare nutzen das Traugespräch, um organisatorische Fragen zu klären. Zugleich besteht die Möglichkeit, Themen anzusprechen, über die man sonst eher selten miteinander redet. Gehen Sie daher ganz offen in dieses Gespräch — und nehmen Sie sich dafür etwa zwei Stunden Zeit.
Der Pfarrerin oder dem Pfarrer geht es vor allem darum, Sie persönlich kennenzulernen: Wie begann Ihre Liebe? Was erhoffen Sie sich für die gemeinsame Zukunft?
Darüber hinaus geht es um den Ablauf der Trauung:
- Welche Form des Trauversprechens möchten Sie auswählen?
- Möchten Sie zum Ehesegen lieber knien oder stehen?
- Haben Sie sich bereits für einen Trauspruch entschieden?
- Bestehen Wünsche zur musikalischen Gestaltung?
- Sollen Freundinnen, Freunde oder Verwandte am Gottesdienst beteiligt werden?
- Wofür soll die Kollekte am Ende des Gottesdienstes verwendet werden?
In die Planung fließen auch die Tradition der Gemeinde und die Erfahrung Ihrer Pfarrerin oder Ihres Pfarrers ein.
Welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung der Konfirmation?
Wir benötigen von zukünftigen Konfirmandinnen und Konfirmanden in jedem Fall die Geburtsurkunde. Ist die oder der Jugendliche bereits getauft, brauchen wir zusätzlich die Taufurkunde.
Ist die Taufe noch nicht erfolgt, muss sie bis zur Konfirmation nachgeholt werden.
Wer kann sich zur Konfirmation anmelden?
Zur Konfirmandenarbeit werden Jugendliche in der Regel im siebten Schuljahr eingeladen. Für die Anmeldung meldest du dich gemeinsam mit einem Elternteil an.
Dabei ist Folgendes zu bedenken:
- Vorzulegen sind die Geburtsurkunde und die Taufbescheinigung.
- Wenn du noch nicht getauft bist, ist die Konfirmandenzeit gleichzeitig der Taufunterricht. Du wirst dann während dieser Zeit getauft; den richtigen Zeitpunkt finden wir gemeinsam im Gespräch.
- Falls deine Eltern nicht der Kirche angehören, können sie dich trotzdem anmelden.
- Du wirst in der Regel in deiner Wohnortgemeinde konfirmiert. Wenn sich die Pfarrerin oder der Pfarrer deiner Wohnortgemeinde und der gewünschten Gemeinde einig sind, kannst du dich auch andernorts konfirmieren lassen.
Höhepunkt ist der festliche Konfirmationsgottesdienst. Zuvor besuchst du gemeinsam mit deiner Gruppe etwa ein Jahr lang die Konfirmandenarbeit und gehst auch regelmäßig sonntags in die Kirche.
Quelle: EKHN
Was bedeutet die Taufe?
Mit der heiligen Taufe wird ein Mensch Christ und Mitglied der Kirche. Die Taufe ist das sichtbare Zeichen dafür, dass Gott diesen Menschen angenommen hat. Sie ist ein Sakrament, und fast alle christlichen Kirchen erkennen sie gegenseitig an. Deshalb kann jeder Mensch nur einmal im Leben getauft werden — auch dann, wenn er später die Konfession wechselt.
Die Taufe bedeutet die Aufnahme in die christliche Kirche und in die Gemeinde vor Ort. Die Täuflinge werden von ihrer Kirchengemeinde zu altersgemäßen Veranstaltungen eingeladen, sind in der Schule von vornherein zum evangelischen Religionsunterricht angemeldet und werden etwa im siebten Schuljahr zur Konfirmandenarbeit eingeladen.
Quelle: EKHN
Welche Rechte entstehen aus der Taufe?
- Nach der Konfirmation kann man selbst Taufpatin oder Taufpate werden.
- Konfirmierte Kirchenmitglieder haben das Recht auf lebenslange Begleitung durch die Kirche, etwa wenn sie später kirchlich heiraten möchten.
- Sie können sich ehrenamtlich engagieren und in einer Kirchengemeinde Verantwortung übernehmen.
Quelle: EKHN
Was kann ich vor der Taufe schon vorbereiten?
Vor dem Taufgespräch können Sie bereits einiges klären:
- Einen biblischen Taufspruch für Ihr Kind auswählen.
- Gegebenenfalls fünf bis sieben Musikstücke für den Gottesdienst aussuchen.
- Fürbitten heraussuchen.
- Überlegen, wer im Gottesdienst beteiligt werden soll — beim Ausgießen des Taufwassers, beim Entzünden der Taufkerze, beim Vortragen der Fürbitten.
Was geschieht bei einer kirchlichen Bestattung?
Die Pfarrerin oder der Pfarrer bietet Begleitung beim Abschiednehmen an und erinnert daran, dass der Macht des Todes die Kraft des christlichen Glaubens entgegensteht.
Wenn ein Mensch stirbt, ist es tröstlich zu erfahren, dass sich dieses Leben nun erfüllt hat. Der Verstorbene kehrt zurück zu Gott, der alles Leben erschaffen hat. Entsprechend wird in der kirchlichen Trauerfeier der Verstorbene in Gottes Hand übergeben. Ängste und Sorgen um ihn können abgestreift werden, denn wir Menschen können darauf vertrauen: Bei Gott sind die Verstorbenen gut aufgehoben.
Quelle: EKHN
Was ist als Erstes zu tun, wenn jemand gestorben ist?
Rufen Sie im Gemeindebüro an. Alles Weitere — der Termin der Trauerfeier, der Ablauf, die Musik, das Trauergespräch — besprechen wir dann in Ruhe mit Ihnen.
Das Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl nimmt Ihnen die organisatorischen Wege ab und stimmt den Termin mit uns ab.